Versicherung
Die Versicherung, insbesondere Haftpflicht und Unfall, ist Sache der Firmen oder Privatpersonen, respektive der SchülerInnen und ihren Erziehungsverantwortlichen. Die Trägerschaft kann in keinem Fall haftbar gemacht werden.
Grundsätzlich gilt: Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Dies gilt auch bei kurzen, befristeten Arbeitseinsätzen. Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Versicherungsschutz für Nichtbetriebsunfälle (Freizeit). Unfälle die auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, sollten aber gedeckt sein (Betriebsunfallversicherung). Diese muss der Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz obligatorisch abschliessen.
Nützliche Adresse: Suva, zentraler Kundendienst, 6002 Luzern, Tel 041 419 58 51
Rechtliche Situation
Hinsichtlich Missbräuchen wird auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen verwiesen:
Jugendliche | Beschäftigung während der Schulzeit | während den Schulferien, wenn diese mindestens 3 Wochen dauern |
bis zum 13. Altersjahr | Beschäftigung unzulässig | Beschäftigung unzulässig |
Schulpflichtige ab 13 Jahren | 2.1 Zulässige Beschäftigungen: Höchstdauer der Beschäftigung:
Zeitraum der Beschäftigung: | 2.1 Zulässige Beschäftigungen: Höchstdauer der Beschäftigung:
Zeitraum der Beschäftigung: |
Schulpflichtige 14-jährige | 3.1 Beschäftigung zulässig wie für 13 jährige Jugendliche (Ziffer 2.1) | 3.2 Beschäftigung zulässig wie für 13 jährige Jugendliche (Ziffer 2.2) oder 3.3 zulässige Beschäftigungen: Höchstdauer der Beschäftigung:
Zeitraum der Beschäftigung: |
3.4 Beschäftigung zur Vorbereitung der Berufswahl (Schnupperlehren im Kalenderjahr, in dem das 14. Altersjahr vollendet wird) Zulässige Beschäftigungen: Höchstdauer der Beschäftigung: | ||
Schulentlassene 14-jährige (bis zum 15. Altersjahr) | Bewilligungspflichtige Beschäftigung (Aufnahme der Erwerbstätigkeit) Zulässige Beschäftigungen: Höchstdauer der Beschäftigung: Zeitraum der Beschäftigung: |
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) vom 10. Mai 2000 (Stand am 11. Mai 2004):
http://www.admin.ch/ch/d/sr/822_111
Arbeitnehmerschutz für Jugendliche
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Jugendliche.html